Auch für 2020 wurden die Steuertarife an das gestiegene Existenzminimum angepasst.
Im Einzelnen sind ab 2020 insbesondere folgende Änderungen erfolgt:

  • Der Grundfreibetrag steigt um weitere 240 EUR auf 9.408 EUR.
  • Gleichzeitig erfolgt eine Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte des ESt Tarifs um 1,95 %.
  • Daran angepasst erfolgt eine Anhebung des Höchstbetrags für den Abzug von Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen auf 9.408 EUR ab 1.1.2020.
  • Der Kinderfreibetrag steigt auf 5.172 € in 2020. Hinzu kommt der unveränderte Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Hohe von 2.640 EUR.

Um Familien zu stärken und zu entlasten, ist zudem das Kindergeld bereits ab 1. Juli 2019 angehoben worden. Es ist von 194 EUR (für das erste und zweite Kind) zur Mitte des Jahres um 10€ je Kind auf 204 EUR gestiegen. Für weitere Kinder ist das Kindergeld ebenfalls um 10 EUR auf 210 EUR bzw. 235 EUR jährlich angehoben worden.

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